NPO Fond „Haben in gutem Glauben gehandelt“

Franz Xaver Himmer, Geschäftsführer des Vorarlberger Seniorenbundes, verweist im Zusammenhang mit dem NPO-Fond und damit verbundenen Zahlungen auf die ungeklärte Rechtslage und verortet eine Ungleichbehandlung durch die Behörden.

„Rund 700 Einzelanträge des Österreichischen Seniorenbundes wurden von der Bewilligungsstelle des Ministeriums (AWS) positiv entschieden. Nun stützt sich Vizekanzler Kogler auf eine nicht rechtskräftige einer Entscheidung des UPTS und stellt damit in den Raum, dass sich das ebenfalls grün besetzte Ministerium des damaligen Ministers Anschober gleich 700 Mal geirrt hat“, stellt Franz Xaver Himmer fest. „Diese Entscheidung ist für uns vollkommen unverständlich. Insbesondere, weil in der Erklärung des Vizekanzlers eindeutig festgehalten wurde, dass der Seniorenbund ein gemeinnütziger Verein ist, formal antragsberechtigt war und somit der Seniorenbund sich die COVID Entschädigungen nicht erschlichen hat, sondern guten Glaubens darum angesucht hat.“ Um dennoch eine rasche Lösung zu finden, hat sich der Seniorenbund bereit erklärt, die erhaltenen Mittel unter Vorbehalt zurückzuzahlen. Diese werde er zurückfordern, wenn am Ende des Rechtsweges die UPTS-Entscheidung aufgehoben wird. „Sollte die Entscheidung bestehen bleiben, werden wir natürlich die entsprechenden Konsequenzen ziehen und die Rückzahlung akzeptieren.“

Fragwürdige Ungleichbehandlung

Noch weniger Verständnis könne Himmer für die Ungleichbehandlung des Seniorenbundes im Vergleich zu anderen Organisationen im Umfeld von Parteien (z.B. Kinderfreunde, Pensionistenverband, etc.) aufbringen. „Alleine die Wortwahl soll entscheidend sein, dass die sogenannten Vorfeldorganisationen der SPÖ anders behandelt werden als der Seniorenbund oder die Landjugend? Auf so einer Basis zu entscheiden, dass unsere Arbeit weniger wertvoll sein soll als jene der SPÖ-nahen Organisationen, wirkt wie blanke Willkür. Hier fordern wir entschieden, die Sache verfassungsrechtlich zu prüfen. Natürlich muss alles seine Richtigkeit haben, aber es kann nicht sein, dass beispielsweise der Seniorenbund der ÖVP anders behandelt wird, wie der Pensionistenverband der SPÖ.“ Gegen klare Regeln sei nichts einzuwenden, aber „dann müssen diese klaren Regeln für alle gleich gelten“, so Himmer abschließend.

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