Pensionserhöhungen für das Jahr 2024

Wir informiert sie aktuell über die neue Pensionsanpassung für das Jahr 2024!

Im heutigen Ministerrat wurde die Pensionsanpassung 2024 festgelegt. Die Eckpunkte sind:

  • 9,7 % für alle Pensionen und Ruhegenüsse bis 5.850 Euro (ASVG-Höchstbeitragsgrundlage). Damit erhalten fasst alle eine volle Anpassung.
  • Ruhegenüsse (Beamte) über 5.850 Euro werden mit einem Fixbetrag von 568 Euro pro Monat erhöht. Dies betrifft rund 7.300 Personen und ist natürlich ein Wermutstropfen, mehr war aber hier leider nicht zu erreichen.

Wichtig ist auch, dass die von uns geforderte „Schutzklausel“ für das Pensionskonto auch beschlossen wurde. Nachdem die Beitragsgrundlagen immer mit einer zwei- bis dreijährigen Verspätung aufgewertet werden, wären bei einem Pensionsantritt im kommenden Jahr auf Grund der hohen aktuellen Inflation Verluste eingetreten. Diese werden nun für Alterspensionisten mit einem Stichtag im Jahre 2024 sowie für vorzeitige Alterspensionisten mit einem Stichtag im Jahre 2023 (hier muss der Pensionsantritt erst 2024 erfolgen) durch eine Erhöhung der Bruttopension von 3,4% auf 9,7% ausgeglichen.

Diese Schutzklausel gilt nur für ein Jahr, für 2025 sind noch Verhandlungen zugesagt.

Die  Aliquotierung der Neupensionen ist für 2023 und 2024 aufgehoben. Wir wollen eine dauerhafte Abschaffung, die Bundesregierung will noch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes abwarten. Offen ist auch noch die Abgeltung der Zwischenfinanzierung.

Insgesamt bedeutet diese Anpassung ein annehmbares Ergebnis, ein guter Erfolg mit einem Wermutstropfen. Für dieses Ergebnis waren auch viele 4 und 6-Augengespräche notwendig.

Liebe Grüße

Ihre Ingrid Korosec, Präsidentin