Muttertagsauflug nach Freiburg

Einzelheiten:

Tagesfahrt mit Reisebegleitung Franz Xaver Himmer

Muttertagsausflug als PDF zum herunterladen: mehr

Stornobedingungen:
Ab Buchungsdatum bis 61 Tage vor Reiseantritt: 15% vom Reisepreis
60 Tage bis 31 Tage vor Reiseantritt: 50% vom Reisepreis
30 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80% vom Reisepreis
14 Tage bis 00 Tage (oder Nichtanreise): 100% vom Reisepreis

Programm:

Wir fahren gemütlich von Vorarlberg nach Freiburg. Sie haben Zeit, durch die Altstadt von Freiburg zu bummeln oder gemütlich eine Tasse Kaffee zu trinken. Danach geht es weiter nach Breisach. Wir machen eine Schleusenfahrt auf dem Rhein und genießen auf dem Schiff ein feines Spargelbuffet mit frischem Spargel, Kartoffeln, Sauce Hollandaise und Salat. Salat. Die Fahrt auf dem deutschen Altrhein und dem französischen Rheinseitenkanal dauert ca. 2 Std. Anschließend geht es weiter zum Titisee, wo wir im Hotel Maritim mit einer Schwarzwälder Kirschtorte und Kaffee verwöhnt werden und die herrliche Aussicht auf den See genießen können. Blick auf den See genießen. Entlang des Bodenseeufers geht es zurück ins Ländle.

Reiseveranstalter Herburger Reisen GmbH, Dornbirn

AGBs und Pauschalreisegesetz:

Veranstalter: Herburger Reisen GmbH Pauschalreiserichtlinien und Datenschutz:
https://herburger-reisen.at/datenschutz
https://herburger-reisen.at/pauschalreiserichtlinie

https://herburger-reisen.at/agb/
Programmänderungen vorbehalten! Stand: 01.07.2020

Reiseveranstalter dieser Reise ist die Herburger Reisen GmbH. Alle Informationen als Reiseveranstalter hier: https://herburger-reisen.at/agb/. Um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, sind Rückfragen jeder Art ausschließlich an die Herburger Reisen GmbH (Schwefel 37, 6850 Dornbirn, 05572 22415-11, s.jaeger@herburger-reisen.at) zu richten. Die Reiseunterlagen werden rechtzeitig vor Reiseantritt übermittelt.

Rücktritt-Stornierung: Die Stornobedingungen für alle Reisen, sind pro Reise auf den jeweiligen Verkaufsunterlagen (Drucksorten und Online-Flyer, PDFs) ausgewiesen.  Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornokosten ist das Datum der beim Veranstalter schriftlich eingelangten Stornierung. Als Reisepreis ist der gesamte Preis aller vereinbarten Leistungen zu verstehen.