Jahreshauptversammlung am 08.03.2016

Zahlreiche Mitglieder sowie die Ehrengäste Bgm Annette Sohler, Bezirksobmann Egide Bischofberger, „Motor“ des Wäldertanzes Othmar Moosbrugger und – etwas später -Landesobmann Dr. Gottfried Feurstein konnte Obmann Max Giselbrecht anlässlich der Jahreshauptversammlung am 08.03.2016 im Gasthof Hotel Löwen, Lingenau, begrüßen. Ein besonderer Gruß galt auch Mitglied Dr Hans Fehr, welcher den Seniorenbund immer sehr großzügig unterstützt.

Nach dem Totengedenken für 3 treue Mitglieder (Liesl Knoll, Maria Hagspiel und Johann Moser) aHH hat die Schriftführerin das Protokoll der JHV 2014 verlesen. Es folgte der umfangreiche Bericht des Obmannes, in welchem er die gut besuchten Veranstaltungen des vergangenen Jahres revue passieren ließ. Die wichtigsten davon waren die 2 Faschingskränzle, der Seniorenausflug, die  Feier zum 25jährigen Bestehen des Seniorenbundes Lingenau und die erste Adventfeierstunde. Der Wäldertanz wurde mittlerweile 11 mal durchgeführt und hat schätzungsweise 1300 tanzfreudige Menschen nach Lingenau gelockt. Erfreulich ist auch die Mitgliederzahl mit derzeit 206 Personen.

Kassier Fridl Hagspiel gibt einen genauen Kassabericht und die Rechnungsprüfer Luise Meusburger und Josef Berkmann ersuchen um Entlastung des Vorstandes.

Nach den Grußworten der Ehrengäste hielt unser Gemeindearzt Dr Klaus Grimm einen kurzen Vortrag zum Thema „Patientenverfügung“. Den Begriff „Patientenverfügung“ und das Gesetz gibt es seit 10 Jahren. Es ist dies eine Willenserklärung, die man für sich selbst erstellt; für den Fall, dass man nicht mehr urteilsfähig ist; keine lebensverlängernden Maßnahmen erhalten möchte und eine ärztliche Behandlung ablehnt. Diese Verfügung kann/soll in vollster Gesundheit abgeschlossen werden, kann verbindlich oder beachtlich sein. Es soll eine konkrete Beschreibung vorliegen, um welche Eingriffe es gehen soll. Eine umfassende Erklärung mit dem Arzt muss vorangehen. Die Verfügung ist verbindlich, wenn sie schriftlich vor einem Notar errichtet worden ist. Nach Ablauf von 5 Jahren verliert sie die Verbindlichkeit und muss dann erneuert werden, ansonsten ist sie nur noch Orientierungshilfe. Dr Grimm erklärt für welche Maßnahmen diese Verfügung sinnvoll sein könnte. Diese kann jederzeit widerrufen werden und ist kein Mittel zur aktiven Sterbehilfe.

Obmann Max spricht allen Teilnehmenden, dem Vorstand, den Rechnungsprüfern und den Ehrengästen einen Dank aus und schließt die Jahreshauptversammlung mit einem schönen und zum Nachdenken anregenden Gedicht über die Dankbarkeit.

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