Unsere Schwerpunkte im politischen und sozialen Bereich sind!

Nachstehende Themen bilden die Schwerpunkte unserer Arbeit vom Verein VORARLBERG 50plus

  1. Sicherung des Lebensunterhaltes
  2. Steuerrecht mit sozialer Ausrichtung
  3. Anerkennung der Pflege als soziales Grundrecht – Gesundheit für Alle
  4. Faire Reduktion der Ehepartner-Beitragspflicht bei stationärer Pflege
  5. Finanzielle Sonderleistung für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Mütter
  6. Flächendeckende wohnortnahe medizinische und medikamentöse Versorgung auch im ländlichen Raum
  7. Gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe
  8. Bewegung und Gesundheit fördern

Text auch  als PDF zum herunterladen: mehr

Leistung verdient Anerkennung

Seniorinnen und Senioren sind heute überwiegend leistungsfähig und mobil. Sie sind bereit, sich überall zu engagieren. Sie wollen mitgestalten und anerkannt werden. Sie tragen auch im Ruhestand viel zur Wertschöpfung bei. Sie unterstützen ihre Kinder und deren Familien, nehmen neue Teilzeitjobs an und bringen ihren Erfahrungsschatz ein. Ihre Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zeigt sich besonders in der Betreuung und Pflege von Ehepartnern und Angehörigen, aber auch in der Freiwilligenarbeit, im Ehrenamt und in der Nachbarschaftshilfe.

Der Verein VORARLBERG 50plus tritt für einen gegenseitigen und grundsätzlichen Respekt der Generationen ein. Durch die Darstellung ihrer Fähigkeiten, Potentiale, Stärken und Erfahrungen kann jede Generation ihre Bedeutung und Wichtigkeit für das Zusammenleben in der Gesellschaft begründen und dokumentieren. Unsere Grundwerte orientieren sich an einer christlich-sozial geprägten Lebenseinstellung.

Die Familie steht im Mittelpunkt. Sie gehört trotz starker gesellschaftlicher Veränderungen zu den zentralen Lebenswünschen der Menschen und zu den beständigen Werten unseres Gemeinwesens. Die Familie ist der Ort, an dem Heimat und Geborgenheit erfahren werden, als Kind ebenso wie im Alter.

Die ältere Generation soll stets als wichtige Stütze der Gesellschaft anerkannt werden.

Dies soll durch folgende Forderungen erreicht werden:

 

1. Sicherung des Lebensunterhaltes

Dies ist eine Frage der Einkommenspolitik. Für ältere Menschen sind Renten die wichtigste Einkommensquelle. Zwei Strategien sind denkbar: Sicherung des Lebensstandards (Realeinkommenssicherung) oder Sicherung des Einkommensniveaus unter Berücksichtigung der Inflationsrate (Nominaleinkommenssicherung)

Die Sozialgesetze sehen grundsätzlich eine Erhöhung der Pensionen mit der Inflationsrate vor. Eine bloß nominelle Erhöhung der Pensionen mit der Inflationsrate bedeutet für Personen mit niedrigen Pensionen langfristig eine Verarmung, da die Entwicklung des Lebensstandards nicht berücksichtigt wird. Eine lineare Erhöhung aller Pensionen um einen einheitlichen Prozentsatz führt nach längerer Zeit zu einer Ungleichbehandlung.

Der Verein VORARLBERG 50plus vertritt daher folgende Positionen:

– Die jährliche Pensionsanpassung hat immer unter Berücksichtigung der Inflationsrate und nachhaltig zu erfolgen. Pensionen über der ASVG-Höchstpension sind um einen fixen Betrag zu erhöhen.

– Ausgleichszulagen dienen der Armutsbekämpfung. Sie sind daher aus Steuermitteln zu finanzieren.

– Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension.

 

2. Steuerrecht mit sozialer Ausrichtung

Das Lohnsteueraufkommen wächst seit vielen Jahren überproportional. Damit tragen die Lohnsteuerzahler einen jährlich wachsenden Anteil zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei. Einkünfte aus Vermögen werden durch die Einkommensteuer nur teilweise belastet. Zudem gibt es privilegierte Veranlagungsformen. Die “kalte” Progression darf nicht über Umwege wieder eingeführt werden.

Eine kommende Steuerreform hat folgende Punkte zu berücksichtigen:

– die generelle Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages

– Laufende Valorisierung des Behindertenabsetzbetrages

– Konkretisierung der Besteuerung von Umsätzen auf internationalen Kapitalmärkten

– Anerkennung des altersgerechten Umbaus von Wohnungen als Sonderausgaben

 

3. Anerkennung der Pflege als soziales Grundrecht

Die institutionellen und strukturellen Voraussetzungen für Pflege und Betreuung wurden in Vorarlberg im Wesentlichen durch Initiativen des Landes, der Gemeinden und durch großes privates Engagement geschaffen.

Bei allen Entscheidungen sind folgende Grundsätze zu beachten

– Pflegebedürftigkeit darf nicht zur Armut führen.

– Jeder Mensch hat das Recht, so lange wie möglich zu Hause in seinem Wohn- und Lebensumfeld gepflegt und betreut zu werden. Ambulante Pflege und Betreuung hat Vorrang vor der Unterbringung in einer stationären Einrichtung.

– Alternative Wohnformen wie Tagesbetreuung, betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften und neue Wohnformen sind zu fördern.

Ein wirksames Förderinstrument ist das Pflegegeld. Es ist unter Berücksichtigung folgender Punkte weiterzuentwickeln

– Das Pflegegeld soll jährlich um denselben Prozentsatz erhöht werden wie die Pensionen.

– Die Eingangsstufe für die Gewährung des Pflegegeldes ist von 65 Stunden auf 50 Stunden Pflege gesenkt werden.

– Eine wichtige Maßnahme zur Förderung der häuslichen Pflege ist die Gewährung des neuen, nicht rückzahlbaren Landespflegegeldes sowie die Unterstützung der ambulanten Dienste.

 

4. Faire Reduktion der Ehepartner-Beitragspflicht bei stationärer Pflege

Der Regress auf die Kinder bei Heimunterbringung der Eltern wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Wenn jedoch ein Ehepartner in einem Heim untergebracht werden muss, wird der andere Partner unterhaltspflichtig. Bei der Berechnung des Unterhalts werden die Kriterien des Mindestsicherung angewendet. Das kann bedeuten, dass dem unterhaltspflichtigen Partner nur die Mindestsicherung bleibt.

Der Verein VORARLBERG 50plus fordert, dass bei der Berechnung des Regresses die Kriterien der Witwenpension angewendet werden. Dem zu Hause bleibenden Ehepartner muss mindestens ein Einkommen in Höhe der Witwen-/Witwerpension verbleiben.

 

5. Finanzielle Sonderleistung für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Mütter

Für Mütter, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind und aufgrund von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben die für eine Pension erforderliche Beitragsgrundlage nicht erreichen konnten, soll eine laufende beitragsunabhängige Sonderleistung als Ausgleich für die geleistete Erziehungsarbeit eingeführt werden. Die Umsetzung dieses Anliegens wird als vordringlich angesehen, da viele dieser Frauen bereits ein höheres Alter erreicht haben.

 

6. Flächendeckende wohnortnahe medizinische und medikamentöse Versorgung auch im ländlichen Raum, z.B. durch Gemeinschaftspraxen (Ärzte, Apotheke, Pflege, Physiotherapie…)

– Eine ausreichende ärztliche und medikamentöse Versorgung auch im ländlichen Raum ist für die Zukunft sicherzustellen.

– Der uneingeschränkte Zugang zum Gesundheitswesen, insbesondere zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen auch im Alter, ist zu gewährleisten. Altersgrenzen wie in anderen Staaten werden abgelehnt.

– Rehabilitationsleistungen sind allen Rentnerinnen und Rentner zu gewähren. Derzeit haben nur Erwerbstätige und Invaliditätspensionistinnen und -pensionisten Anspruch auf Rehabilitation. Ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation ist auch für ältere Menschen wichtig, da nur so Gesundheit und Mobilität erhalten werden können.

 

7. Gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe

Einkommen, Sicherheit, Pflege und Gesundheit sind wichtige Bereiche für die ältere Generation. Gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe am öffentlichen Leben bedeutet, Ausgrenzung und Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe zu vermeiden. Um dies zu erreichen, wird auf folgende Punkte hingewiesen:

– Für die ältere Generation muss adäquater Wohnraum zur Verfügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass älteren Menschen finanziell leistbare Angebote (Verhältnis Pension/Einkommen) für Wohnen, Kommunikation und mobile Betreuung zur Verfügung stehen. Betreutes Wohnen stellt eine sinnvolle Alternative dar. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sind anzuweisen, auch in diesen Wohnungen serienmäßig Küchen einzubauen.

– Lebenslanges Lernen muss gefördert werden. Bildung erweist sich als relevanter Faktor im Alter, der einerseits Armut und Vereinsamung reduziert, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und sich andererseits positiv auf die Gesundheit auswirkt.

In diesem Zusammenhang ist auch ein verbesserter Zugang zu modernen Informationstechnologien für ältere Menschen zu schaffen. Entsprechende Bildungsangebote sind zu forcieren.

– Parallel zu den digitalen Angeboten muss weiterhin sichergestellt werden, dass Formulare und Anträge analog zur Verfügung stehen und eingereicht werden können.

 

8. Bewegung, Bildung und kulturelle Veranstaltungen fördern die Gesundheit und soziale Kontakte

Der Verein VORARLBERG 50plus auf Landes- und Ortsebene unterstützt, fördert und organisiert Bewegungsaktivitäten wie Kegeln, Tennis, Schi- und Radfahren, Wandern und Tanzveranstaltungen, Bildungs- und Kulturveranstaltungen zur Förderung der Gesundheit und Mobilität seiner Mitglieder. Deshalb sollen diese Aktivitäten auch weiterhin von allen öffentlichen Stellen und vom Verein angeboten und finanziell unterstützt werden. Alle diese Aktivitäten fördern die Geselligkeit und das Wohlbefinden.