Hilfe zur Arbeitnehmerveranlagung

Mit dem ausgefüllten Formular zur Arbeitnehmerveranlagung, das beim Finanzamt eingereicht werden kann, ist es möglich, einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer, bzw. eine Negativsteuer  zurückzuholen.

Wie diese Erklärung gemacht werden muss und auf welche Details dabei zu beachten sind, erklärte Dr. Josef Oswald in seinem Vortrag. Er gab wertvolle Hinweise auf die für Senioren wichtigen Punkte und half jedem Zuhörer beim Ausfüllen seines Formulars.

Nach dem Einreichen des Formulars zur Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt, ist es möglich – auch noch 5 Jahre rückwirkend – Geld vom Staat zurückzuholen. Dr. Josef Oswald war bis zu seiner Pensionierung leitender Beamter beim Finanzamt Feldkirch. Mit etwas Humor konnte er die „trockene Steuermaterie“ den Zuhörern verständnisvoll beibringen.

Der Leitspruch „Senioren helfen Senioren“ kam an diesem Nachmittag voll zu Tragen. Ein großer Dank an Dr. Oswald für die Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars zur Arbeitnehmerveranlagung und an Obfrau Helga Dünser, welche die Veranstaltung organisierte.