Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Zu diesen beiden, besonders für SeniorInnen, aktuellen Themen sprach Notarsubstitut Dr. Tobias Dür vom Notariat Dr. Holzer in Egg.

Wenn Menschen auf Grund ihres Alters oder einer Krankheit in Zukunft keine Entscheidungen mehr selbst treffen können, gibt es die Möglichkeit, im Vorhinein eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson zu erstellen. Dr. Dür wies darauf hin, dass diese Vollmacht bestimmten Formerfordernissen unterliegt und dass die Vertretung bei Bankgeschäften, Immobilienverwaltungen, aber auch gegenüber Ärzten, Heimunterbringung und Vertretung gegenüber Ämtern geltend gemacht werden kann.

Die Patientenverfügung ist eine Erklärung, in der zukünftig medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Um eine verbindliche Patientenverfügung zu machen ist ein ärztlicher Befund notwendig und das Dokument ist beim Notar zu erstellen. Es ist anzuraten, dass derartig persönliche Dokumente mit der Hilfe des Notars oder Rechtanwaltes abzufassen sind.

Dr. Tobias Dür beantwortete noch Fragen aus dem Publikum und Obfrau Helga Dünser bedankte sich beim Referenten für die vielen wertvollen Informationen.