Wie übergebe ich richtig – Interessantes im Erbrecht

Ausführlich, mit praktischen Beispielen ausgestattet, referierte zu diesem Thema Notarsubstitut Dr. Tobias Dür im gut besetzten Kolpinghaus.

Herr Dr. Dür sprach im Vortrag über das gesetzliche Erb- Testaments- und Pflichtteilsrecht und wies darauf hin wie sich die gesetzliche Erbfolge für Ehegatten und eingetragene Partner darstellt. Dass auch Pflegeleistungen von nahen Angehörigen bei bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden können, wurde gesetzlich geregelt. Der Referent empfahl, bei der Verfassung eines Testamentes, Expertenrat zu holen damit allfällige Formfehler vermieden werden. Dass auch lebenszeitige Schenkungen des Verstorbenen im Todesfall berücksichtigt werden, wurde erläutert.

Zum Thema Vorsorgevollmacht und die Voraussetzung zu deren Wirksamkeit berichtete der Vortragende ausführlich und wies auch auf die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson hin. Vier Säulen der Vertretung sind möglich: die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung, die gesetzliche Erwachsenenvertretung und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Herr Dr. Dür beantwortete zum Schluss seines Vortrages in einer regen Diskussion noch anstehende Fragen.

Frau Elisabeth Ruepp bedankte sich bei Herrn Dr. Dür für die wertvollen Informationen und die verständlichen Erläuterungen.